Faq

Welche Voraussetzungen gibt es?

Altersbeschränkung - Ein Bezug der Wohneinheiten ist grundsätzlich ab dem 18. Lebensjahr vorgesehen. Eine unverbindliche Vormerkung ist auch bereits davor möglich.

Aufenthaltsrecht in Österreich - Für den Bezug einer Wohneinheit ist ein gültiges Aufenthaltsrecht in Österreich erforderlich.

Studienbestätigung - Ein geeigneter Studiennachweis ist vorzulegen (z. B. Inskriptionsbestätigung oder vergleichbare Unterlagen).

Was verstehen wir unter Einkommensnachweis? Warum benötigen wir das?

Ein Einkommensnachweis dient der Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für den Bezug einer Wohneinheit.
Dieser kann beispielsweise durch eine Gehaltsbestätigung der antragstellenden Person oder einer erziehungsberechtigten Person erfolgen (nicht älter als 3 Monate).

Ich habe meine Bewerbung abgeschickt, wie geht es nun weiter?

Nach Eingang deiner unverbindlichen Vormerkung prüfen wir die angegebenen Daten und Voraussetzungen.
Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und eine passende Wohneinheit verfügbar ist, erhältst du weitere Informationen zum möglichen nächsten Schritt.

Wann bekomme ich ein Angebot?

Nach vollständiger Prüfung deiner Unterlagen informieren wir dich über den aktuellen Stand.
Ein konkretes Angebot kann erst bei Verfügbarkeit einer passenden Wohneinheit und nach Abschluss aller erforderlichen Prüfungen erfolgen.

Ich habe Unterlagen vergessen bei der Bewerbung hochzuladen, wie kann ich sie nachreichen?

Du kannst dein fehlenden Unterlagen gerne über info@unilodge-vienna.at nachreichen. Bitte führe dazu im Betreff deinen vollen Namen an.

Wie weiß ich, dass meine Bewerbung/Unterlagen eingelangt sind?

Sobald deine Vormerkung abgeschlossen wurde und deine Unterlagen bei uns einlangen, erhältst du eine automatische Bestätigungsmail von uns. Gleiches gilt auch für Anfragen oder nachgereichte Dokumente.

Wann und wie ist das Benützungsentgelt zu bezahlen?

Das Benutzungsentgelt ist grundsätzlich monatlich im Voraus zu entrichten.
Die konkreten Zahlungsmodalitäten (z. B. SEPA-Lastschrift) werden im jeweiligen Miet- bzw. Benutzungsvertrag verbindlich geregelt.

Was ist beim Einzug des Wohnplatzes zu beachten?

Herzlich Willkommen in der UniLodge Vienna! Bitte beachte folgende Punkte, bevor du einziehst:

  • Einzugstermin vereinbaren, für die Schlüsselübergabe
  • Amtlichen Lichtbildausweis mitbringen
  • Vorbereitung der im Vertrag vorgesehenen Unterlagen (z. B. Zahlungsnachweise oder Formulare)

Das erwartet dich beim Einzug des Wohnplatzes:

  • Kurzer Rundgang durch das Wohnhaus bzw. die Wohneinheit
  • Durchsicht und Bestätigung einer Inventarübersicht
  • Übergabe der Schlüssel
  • Ausfüllen des Meldezettels für die Anmeldung (Muss selbstständig durchgeführt werden, Unterlagen werden von UniLodge Vienna übergeben!)

Wichtig: Bedenke, in Österreich besteht eine Meldepflicht, für alle Personen, die eine Unterkunft (Wohnung, Zimmer) beziehen. Diese Anmeldung muss innerhalb von drei Tagen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde erfolgen und wird durch das Ausfüllen eines Meldezettels erledigt, der auch von UniLodge Vienna unterschrieben werden muss. Wer diese Pflicht nicht erfüllt, riskiert eine Geldstrafe. Beachte, dass besonders für ausländische Staatsbürger eine Gebühr anfallen kann. Nähere Informationen dazu findest du hier.


Beachte auch deine persönliche Ausstattung mitzubringen:

  • Bettzeug (Decke/ Polster/ Überzüge)
  • Geschirr und Besteck
  • Handtücher

Welche Kosten erwarten mich bei Vertragsabschluss?

Im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Benutzungsvertrags können einmalige Kosten anfallen.
Der konkrete Umfang sowie eine etwaige Kostenbeteiligung werden im jeweiligen Vertrag geregelt.

Wie hoch ist die Kaution? Wieso muss ich eine Kaution bezahlen?

Für den Bezug einer Wohneinheit ist eine Kaution von zwei Monatsentgelte zu hinterlegen.
Die genauen Bedingungen zur Verwendung und Rückzahlung werden im jeweiligen Benutzungsvertrag festgelegt.


Die Kaution dient der Absicherung etwaiger Ansprüche, z. B. aus offenen Entgelten, Schäden oder übermäßiger Abnutzung.

Für welchen Zeitraum werden die Apartments vergeben?

Die Wohneinheiten werden in der Regel für einen befristeten Zeitraum von  zwölf Monaten vergeben.
Die vorgesehene Vertragsdauer sowie mögliche Verlängerungsoptionen werden im jeweiligen Benutzungsvertrag festgelegt.


Eine Verlängerung ist grundsätzlich nur bei Erfüllung der jeweils geltenden Voraussetzungen möglich.

Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?

Die Kündigung einer Wohneinheit hat schriftlich zu erfolgen.
Die jeweils geltenden Kündigungsfristen und -bedingungen sind im Benutzungsvertrag geregelt.

Was ist beim Auszug des Wohnplatzes zu beachten?

Tschüss und Baba von der UniLodge Vienna! Bitte beachte folgende Punkte, bevor du ausziehst:

  • Kündige rechtzeitig schriftlich und beachte die vereinbarte Kündigungsfrist
  • Vereinbarung eines Auszugstermins

Ablauf beim Auszug des Wohnplatzes:

  • Besichtigung des Apartments/Zimmers
  • Durchsicht und Bestätigung einer Inventarübersicht
  • Rückgabe der Schlüssel
  • Abmeldung deines Wohnsitzes bei der zuständigen Behörde

Die dargestellten Informationen dienen ausschließlich der unverbindlichen Vorabinformation.
Maßgeblich sind ausschließlich die Bestimmungen im jeweiligen Benutzungsvertrag sowie die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.