Kostenübersicht
Benützungsentgelt
Das Benützungsentgelt richtet sich nach der jeweiligen Zimmerkategorie.
In der Regel sind ausgewählte Betriebskosten (z. B. Heizung, Strom, Internet) berücksichtigt.
Der genaue Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Benutzungsvertrag.
Kaution
Für den Bezug einer Wohneinheit ist in der Regel eine Kaution von 2 Monatsentgelten zu hinterlegen.
Die Höhe der Kaution sowie etwaige zusätzliche Sicherheiten (z. B. für Schlüssel) werden im jeweiligen Benutzungsvertrag geregelt.
Gebühren
Im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss können einmalige Gebühren anfallen.
Eine etwaige Kostenaufteilung wird im jeweiligen Vertrag geregelt.
Endreinigung
Beim Auszug kann – abhängig vom Zustand der Wohneinheit – eine Endreinigung erforderlich sein.
Etwaige Kosten werden gemäß den vertraglichen Vereinbarungen verrechnet.
Die dargestellten Informationen dienen der unverbindlichen Vorabinformation.
Maßgeblich sind ausschließlich die Regelungen im jeweiligen Miet- bzw. Benutzungsvertrag.
